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Offizielles Reglement der United-Pulling-Federation
Kapitel 1- UPF- Organisationsform
a) UPF steht für United Pulling Federation
b) Die UPF ist eine nicht Gewinnorientierte Organisation
Kapitel 2 – Pulling Saison
a) Vom 1.Januar bis zum 30.September
b) Sollte der 1.Oktober ein Sonntag sein, wird die UPF eine Veranstaltung auch an diesem Tag sanktionieren.
c) Sollte der 31.Dezember ein Samstag sein, wird die UPF eine Veranstaltung an diesem Tag
sanktionieren.
Kapitel 3 – UPF- Meisterschaft
a) Die UPF-Meisterschaft findet im Oktober oder am 1.Wochenende im November statt
b) Der Austragungsort der Meisterschaft wird vom Vorstand der UPF ausgewählt.
c) Um sich für die Meisterschaft zu qualifizieren, muss ein Hunde auf fünf UPF sanktionierten
Veranstaltungen mindestens je eine Runde erfolgreich gepullt haben.
d) Pulls aus Wettbewerben als Novizen werden zur Meisterschaftqualifikation hinzugerechnet. Um zum
Wettkampf zugelassen zur werden, muss der Hund jedoch am Tage der Meisterschaft sein erstes Lebensjahr
vollendet haben also mind. 12 Monate alt sein.
e) Hunde die in weniger als fünf Pulls teilgenommen haben können sich qualifizieren, wenn sie einen Pull einer
UPF -sanktionierte regionalen oder nationalen Meisterschaft gewonnen haben.
- der Gewinner einer Klasse eines zwei Tagespulls, ist der Hund, der das meiste Gewicht in der niedrigsten
addierten Zeit gezogen hat.
- Bei Tagesveranstaltungen ist der Klassensieger, der Hund, der mit dem ersten Platz abschneidet.
f) Eintrittspreis bei den UPF-Meisterschaften sind maximal $ 25 je Hund.
-Ein Hund der zwei oder mehr Runden erfolgreich auf zehn sanktionierten Veranstaltungen gepullt hat, erhält
freien Eintritt zur UPF-Meisterschaft.
g) Hunde, die sich für die UPF-Meisterschaft qualifiziert haben, haben sich nicht für eine spezielle
Gewichtsklasse qualifiziert sondern können auf der Meisterschaft in jeder beliebigen Gewichtsklasse
entsprechend ihrem dann aktuellen Tagesgewicht starten.
Kapitel 4 – UPF-Sanktionierte Veranstaltungen
Die Sanktionierungsanträge müssen einen Monat (30Tage) vor der Veranstaltung bei der UPF eingehen.
Der Eintrittspreis beträgt höchstens $ 20, in Großbritannien 20 Pfund und in Euro € 20 je Hund.
Die kompletten Unterlagen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ende der sanktionierten Veranstaltung beim
UPF eingehen.
–
Die Unterlagen beinhalten: Ergebnisbericht, Finanzbericht, Veranstalterbericht, Bericht des Chefrichtersund Bericht der Hundeführer.
Informationen über Veranstaltungen der letzten zwei Saisonwochenenden müssen per Expresspost über Nacht
oder per E-Mail in Form einer PDF-Datei an die UPF innerhalb von zwei Tagen nach Veranstaltungsende
gesandt werden.
Kapitel 5 – regionale, landes- und nationale Meisterschaften
Die Ausschreibung einer Veranstaltungen als Landes, regionale oder nationale Meisterschaft erfolgt in
Absprache zwischen den Veranstaltern und dem UPF-Vorstand.
Nationale Meisterschaften sind nur in Ländern außerhalb der USA erlaubt.
Es gelten alle Sanktionierungsvoraussetzungen wie bei einem normalen „Pull", mit der Ausnahme, dass die
Sanktionierungsanträge bis spätestens 60Tage vor dem Wettkampf eingegangen sein müssen.
(siehe auch Kapitel 4)
Keine regionale, landest oder nationale Meisterschaft darf vor dem 1.Mai eines Jahres stattfinden.
Kapitel 6 - Gewichtsklassen
Das Gewicht eines Hundes wird auf das nächst niedrigere Pfund (lb) abgerundet. Ein Hunde der mit 100,9 lb
gewogen wird startet in der 100lb-Klasse. (1 Pound (lb) = 0,4535 kg // 1 kg = 2,204 lb )
Gewichtsklassen:
25 lb- Klasse – für Hunde bis 25 lb (25,99 lb)
35 lb- Klasse – für Hunde von 26 lb bis 35 lb ( 35,99 lb)
45 lb- Klasse – für Hunde von 36 lb bis 45 lb ( 45,99 lb)
55 lb- Klasse – für Hunde von 46 lb bis 55 lb ( 55,99 lb)
65 lb- Klasse – für Hunde von 56 lb bis 65 lb ( 65,99 lb)
80 lb- Klasse – für Hunde von 66 lb bis 80 lb ( 80,99 lb)
100 lb- Klasse – für Hunde von 81 lb bis 100 lb ( 100,99 lb)
130 lb- Klasse – für Hunde von 101 lb bis 130 lb ( 130,99 lb)
offene Klasse für Hunde ab 131 lb. und mehr.
Veränderungen der Gewichtsklassen bedürfen einer 2/3.Mehrheit der UPF-Mitgliederversammlung.
Kapitel 7 – Wiegen der Hunde
Bei einer UPF-zugelassenen Veranstaltung müssen alle Hunde vor dem Wettkampf verwogen werden.
Bei mehrtägigen (oder fortlaufenden) Veranstaltungen ist nur eine Verwiegung notwendig.
Verwiegungen dürfen nicht früher als 24 Stunden vor dem Beginn des Pulls vorgenommen werden.
Wenn ein Hund den Wäagebereich der Wage überschreiten, so startet der Hund offenen Klasse.
Das Gewicht aller Hunde wird auf das nächst niedrigere Pfund abgerundet.
Der Chefrichter kann die Anzahl der Verwiegungen begrenzen, jedoch nicht auf weniger als 2 Versuche.
Kapitel 8 – Nationales Punktesystem
Die UPF führt ein nationales Punktesystem in jeder Gewichtsklasse .
Der nationale Punktechampion ist der Hund mit den meisten angesammelten Punkten.
Es werden nur die Punkte der 6 besten Pulls einen Hundes zusammengezählt.
National Punkte System
1.Platz - 10 Punkte
2.Platz - 6 Punkte
3.Platz - 3 Punkte
4.Platz – 1 Punkt
1 Bonuspunkt wird für jeden Hund der in der jeweiligen Gewichtsklasse geschlagen wurde zugesprochen.
Kapitel 9 – UPF-Weigth-Pulling-Titel
Voraussetzungen zu Titelerwerb für Hunde in den Gewichtsklassen bis 80 lb. einschl.
UPF- WP I einmaligen Pull von mindestens des 15-fachen Körpergewichtes des Hundes
UPF- WP II einmaligen Pull von mindestens des 20-fachen Körpergewichtes des Hundes
UPF- WP III einmaligen Pull von mindestens des 25-fachen Körpergewichtes des Hundes
UPF-WPX I Pull von mindestens des 20-fachen Körpergewichtes des Hundes bei drei Gelegenheiten
und Erhalt von mindestens 11 nationalen Punkten (siehe Kapitel 8)
UPF-WPX II Pull von mindestens des 25-fachen Körpergewichtes des Hundes bei drei Gelegenheiten
und Erhalt von mindestens 21 nationalen Punkten (siehe Kapitel 8)
UPF-WPX III Pull von mindestens des 35-fachen Körpergewichtes des Hundes bei drei Gelegenheiten
und Erhalt von mindestens 36 nationalen Punkten (siehe Kapitel 8)
Voraussetzungen zu Titelerwerb für Hunde in den Gewichtsklassen über 100 lb. einschl.
UPF- WP I einmaligen Pull von mindestens des 12-fachen Körpergewichtes des Hundes
UPF- WP II einmaligen Pull von mindestens des 18-fachen Körpergewichtes des Hundes
UPF- WP III einmaligen Pull von mindestens des 23-fachen Körpergewichtes des Hundes
UPF-WPX I Pull von mindestens des 15-fachen Körpergewichtes des Hundes bei drei Gelegenheiten
und Erhalt von mindestens 11 nationalen Punkten (siehe Kapitel 8)
UPF-WPX II Pull von mindestens des 20-fachen Körpergewichtes des Hundes bei drei Gelegenheiten
und Erhalt von mindestens 21 nationalen Punkten (siehe Kapitel 8)
UPF-WPX III Pull von mindestens des 30-fachen Körpergewichtes des Hundes bei drei Gelegenheiten
und Erhalt von mindestens 36 nationalen Punkten (siehe Kapitel 8)
Die UPF-Titel werden auf Anforderung versandt.
Um den Titel zu erhalten, bitte die UPF-Titel-Formulare ausfüllen.
Der gleiche Pull kann sowohl zum erreichen des WP als auch des WPX-Titels genutzt werden.
Die Voraussetzungen für einen WPX-Titel müssen in einer Saison erreicht werden.
Ein Hund kann nur einen Titel auf einmal erreichen.
Für einen Titel wird keine Gebühr erhoben.
Kapitel 10-Teilnahme Voraussetzungen für einen Wettbewerb
Alle Hunde müssen mind. 1 Jahr (12 Monate) sein, um in einer regulären klasse starten zu können.
Hunde zwischen 9 und 12 Monaten können in der Novizenklasse starten zählen jedoch nicht zu den regulären
Ergebnissen. Hunde über 12 Monate können auch als Novize teilnehmen, wenn Ihre Besitzer glauben, dass die
Hunde noch nicht gut genug vorbereitet sind um in der regulären Klasse teilnehmen zu können.
Alle Hunde müssen hinreichend immunisiert sein.
Die können je nach gesetzlicher Vorschrift des jeweiligen Landes unter anderem Hepatitis, Distemper,
Leptospirose, Pavovirose, Zwingerhusten und Tollwut.
Alle Impfungen müssen von den jeweiligen lokalen, regionalen, landes und/oder nationalen Gesetzen
des Veranstaltungslandes anerkannt sein.
Der Gebrauch leistungssteigernder Drogen, wie z.B. Steroide oder schmerzstillenden Mitteln ist verboten.
Der Chefrichter hat die Gesundheit und Kondition jedes am Weigth-Pull teilnehmenden Hundes zu untersuchen.
Der Chefrichter kann jeden Hund disqualifizieren, von dem er glaubt, dass der Hund nicht fit genug ist um
teilzunehmen.
Wenn ein Hund vor dem Start des Wettbewerbs zurückgezogen wird, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung
der Meldegebühren.
Wenn eine Hund nach dem Start seiner Gewichtsklasse zurückgezogen wird, besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung der Meldegebühren.
Alle Teilnehmer müssen ein offizielles UPF-Teilnahme Formular ausfüllen.
Läufigen Hündinnen ist weder die Teilnahme am Wettkampf, noch der Aufenthalt auf dem Wettkampf
Gelände erlaubt.
Weder einer schwangeren noch einer säugenden Hündin ist die Teilnahme an einem Wettbewerb erlaubt.
Alle Hunde müssen in einem gut passendes Weigth-Pull- oder Frachtgeschirr ziehen.
Das Geschirr darf nicht mehr als 75 cm über den Ansatz der Hunderute hinausragen.
Keiner Person, die mit seinen Hunden an jedweder Art illegaler Aktivitäten teilnimmt, darf an UPFWettkämpfen
teilnehmen.
Kapitel 11 – Verhalten von Hundeführer und Hund
Alle Teilnehmer (Besitzer und Hundeführer)sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Hunde.
Bösartige und unkontrollierbare Hunde werden von Wettbewerben ausgeschlossen.
Das beinhaltet übersteigerte Aggression gegenüber anderen Hunden
Jegliche Aggression gegenüber Veranstaltungsoffiziellen, Hundeführern oder Zuschauern
Unsportliches Verhalten gegenüber den Hunden, Zuschauern oder Offiziellen etc. haben eine Disqualifikation
des Hundeführers und all seiner Teilnahmen zur Folge.
Das gilt für Vergehen vor, während und nach dem Wettkampf.
Jegliche Tierquälerei gegenüber dem Hund ist nicht zu tolerieren.
Hundehalter und Hundeführer sind verantwortlich, die Exkremente ihrer Hunde zu beseitigen.
Kapitel 12- Weigth-Pull Regularien
Verantwortlichkeiten des Veranstalters
Vorhalten aller für die Veranstaltung eines Weigth-Pull notwendigen Gerätschaften
Vervollständigen und ausfüllen aller UPF-Unterlagen sowie weiterleiten an die UPF.
Die Unterlagen beinhalten Ergebnisbericht, Finanzbericht, Veranstalterbericht, Chefrichterbericht,
und Hundeführerbericht.
Sicherstellen, das alle UPF-Regeln genau befolgt werden und dass das Wohl keines Hundes während der
gesamten Veranstaltung Gefahren ausgesetzt ist.
Verantwortlichkeiten des Chefrichters:
Die Überwachung aller den Weigth-Pull betreffenden Aspekte, einschließlich der Registrierung, dem
Einwiegen der Hunde, dem Aufbau der Weigth-Pull-Bahn und des Wettberwerbs.
Der Chefrichter hat das letzte Wort bei bei fragwürdigen Vorkommnissen und Richterentscheidungen
Protokollierung aller Disqualifizierungen und Beschwerden im Richterbericht.
Der Chefrichter hat das Recht jeden Hundeführer wegen unsportlichen Verhaltens vor, während oder nach
dem Pull zu disqualifizieren. Ein disqualifizierter Hundeführer erhält keine Rückerstattung.
Er überprüft ob die Gesund der Teilnehmer eine Teilnahme am Wettbewerb zulässt.
Er kontrolliert, ob die Richteranwärter die Regeln des UPF richtig anwenden.
Er wählt das Anfangsgewicht für jede Gewichtsklasse aus. Normalerweise fragt der Chefrichter die
Hundeführer nach Ihren Empfehlungen vor der Gewichtsklasse oder während der Hundeführertreffen.
Verantwortlichkeiten des Cart-Marshals
Sicheres und richtiges Aufstapeln der Gewichtserhöhungen
Prüfen, dass das richtige Gewicht je Runde hinzugefügt wird.
An-, Abhängen des Hundes, es sei denn, der Hundeführer bitte darum es selbst tun zu dürfen.
Instandhaltung der Weightpulling Oberfläche zwischen den Gewichtsklassen.
Die Cart-Marshalls dürfen einen Hund nicht am Versuch hindern, den hinteren Teil der Bahn zu verlassen
oder den Wagen rückwärts zu ziehen.
Verantwortlichkeiten der Gewichtsklassenrichter
Zeiterfassung und Aufruf des Pulls
Aufruf des Hundes der an der Reihe ist
Überprüfung und alle notwendigen Erklärungen, dass alle UPF-Regeln eingehalten werden/ müssen.
Überprüfung, dass die entsprechenden Gewichte in der zugehörigen Zeit erhöht werden.
Verantwortlichkeiten der offiziellen Score-Keeper
Ankündigung der Startreihenfolge der Hunde im Wettbewerb
Festhalten der Zeiten jedes Hundes in jeder Runde
Festhalten wer eine Runde ausgesetzt hat ( Passes)
Überprüfung, dass die entsprechenden Gewichte in der zugehörigen Zeit erhöht werden.
Verantwortlichkeiten des Pit-Boss (Optional)
Ankündigung der Startreihenfolge der Hunde die ziehen
Weiterleiten von Weitergaben(Passes) an den Official-Score-Keeper
Sicherstellung, dass das richtige Gewicht zur richtigen Zeit erhöht wird.
Begleitung der aller Hunde die die Holding-Area verlassen müssen um sich zu lösen.
Kapitel 13 - Entscheidungsbereiche des Veranstalters
Der Veranstalter hat die Wahl, die Pulls entweder Gewichtsklasse für Gewichtsklasse oder
oder gleichzeitig stattfinden zu lassen.
In Bezug auf die Pullingreihenfolge kann der Veranstalter jegliche geeignete Art einer Reihenfolge
auswählen. Bei der Veranstaltung einer Zweitagesveranstaltung wird die Reihenfolge üblicher Weise
am zweiten Tage umgedreht. Es ist auch üblich, das die Startreihenfolge ausgelost wird.
Es kann von der niedrigsten zu höchsten Gewichtsklasse gezogen werden oder umgekehrt. Wenn sich
beim Treffen der Hundeführer nicht auf eine Reihenfolge wird davon ausgegangen, dass von der
niedrigsten (25 lbs) zur höchsten Klasse (offene Klasse) gezogen wird.
Die Klassen können kombiniert werden, auch wenn die Veranstaltung Klasse für Klasse durchgeführt wird.
Kapitel 14 – Teilnahme in höheren Gewichtsklassen
Hunde dürfen nur in der Gewichtsklasse starten in der sie eingewogen wurden.
Kapitel 15 Holding Area (Vorbereitung-/Wartezone)
Es muss eine Zone bereitgestellt werden, in der sich alle am Wettkampf teilnehmenden Hunde aufhalten
müssen. Die Zone muss groß genug sein, damit sich alle teilnehmenden Hunde darin sicher aufhalten
können.
Während der gesamten Dauer des Wettkampf Ihrer Gewichtsklasse müssen sich alle teilnehmenden Hunde
in der „Holding-Area" aufhalten.
Wenn ein Hundeführer während des Wettbewerbs mit seinem Hund die Holding-Area verlassen will, muss
er von dem „Pitt-Boss" oder einem anderen „Offiziellen" begleitet werden. Die einzige Situation zu der der
Hunde sich entfernen darf, ist um sich zu lösen.
In der Holding-Area sind während des Wettkampfs keine Lebensmittel weder für Mensch noch für Hund
erlaubt. In der Holding-Area dürfen Hundeführer Getränke zu eigenen Verzehr und für die Hunde nur
Wasser mitführen.
Die Holding-Area muss getrennt von der Zuschauerzone sein.
Die Holding -Area darf nicht vor der Startlinie sein, es sei denn, sie ist durch eine Wand oder anderen
geeigneten Sichtschutz davon getrennt.
Nur die an einer Gewichtsklasse teilnehmenden Hunde dürfen sich in der Holding-Area aufhalten.
Hunde in der Holdin-Area dürfen nicht unbeaufsichtigt sein. Wenn ein Hundeführer mehrere Hunde in
einer Gewichtsklasse hat, muss der Hund in einer Box gesichert sein, solange der Hundeführer am
Wettkampf teilnimmt.
1. Wenn genug Platz vorhanden ist, darf jeder Hundeführer einen „Holding-Area"-Assistent haben
Der Chefrichter entscheidet ob genügend Platz vorhanden ist.
a.) Juniorhundeführer werden darin stark bekräftigt einen Assistenten in der Holding-Area zu haben.
2. Jeder Hund in der Holding-Area muss eine Hundebox oder einen Klappkäfig haben.
Kapitel 16 – Pulling – Chute / Pulling – Bahn
Ausmaße der Weigtpullbahn
a) Die Breite zwischen 10 und 18 Fuß ( 3 und 5,4 Meter) variieren.
b) Die gesammte Bahnlänge darf nicht kürzer als 35 Fuß betragen, hat aber keine maximal Länge.
c) Die Bahn muss einen mindestens 10 Fuss (3 Mtr.) langen Auslauf nach der Ziellinie haben.
d) Die Oberfläche der Weigthpullingbahn muss auf der gesamten Länge gleich sein.
Wenn die Bahn nicht eben ist, muss bergauf gezogen werden.
Eine Bahn kann auf Grass, Naturboden(Lehm etc.), Teppich oder Kies/Schotter aufgebaut sein.
Unakzeptabel sind Untergrunde wie Sand, grosse Felsen, Pflaster, Aspalt oder Beton.
Die Bahn kann nur während der Gewichtskassen gewartet werden. Wenn die Start- oder Ziellinien
repariert werden müssen, so kann dies zwischen den Runden geschehen.
Es muss eine Zone (Return-Area)verfügbar sein, um die Hunde zur Holding-Area zurück zubringen.
Diese Zone muss getrennt von der Zuschauerzone sein.
Die einzigen Reparaturen an der Bahn, die während eines Wettkampfes einer Gewichtsklasse durchgeführt
werden dürfen, sind die, die Sicherheit der Teilnehmer betreffen.
a.) Erlaubte Reparaturen sind z.B. die Befestigung von Zäunen oder eines Teiles des Schienenstranges
wenn ein Schenkel gebrochen ist.
b.) Reparaturen an der Bahnoberfläche wie das Ausfüllen von Löchern ist strengstens verboten.
Kapitel 17 – Weigthpullbahn- Schiene
Es keine speziellen Bahnmasse für das Weigthpulling auf Schienen vorgeschrieben
Die Bahn kann nur während der Gewichtskassen gewartet werden. Die Reparatur der Start- oder
Ziellinien darf werden der Runden durchgeführt werden.
Akzeptabler Untergrunde sind Grass, Naturboden, Kies, Teppich.
Kapitel 18 - Begrenzungen – Reifen
Die Bahnbegrenzungen müssen mindestens 3 Fuss (90 cm) hoch sein
Die Bahnbegrenzungen müssen vom Ende des Wagens an der Startlinie bis mindestens
10 Fuss (3 meter) nach der Ziellinie reichen.
Die Begrenzungen sollten aus jeglicher Art von Material gemacht sein, welches stabil genug ist Hunde
zurück zu halten. Geeignete Begrenzungen sind Schneefangzäune, Weidezäune, Zwingerelemente,
Sperrholz, und andere Arten von Zäunen.
Die Pulling-Begrenzungen werden an den äußeren Enden des Pulling-Bereichs angebracht.
Eine Absperrung für Zuschauer darf nicht näher als 3 Fuss(90cm) zur Pulling-Bahn-Begrenzung sein.
Die Zuschauerabsperrung kann ein dünnes gespanntes Seil sein.
Je größer die Anzahl der Zuschauer ist, um so sicherer muss die Zuschauerbegrenzung sein.
Kapitel 19 – Begrenzungen (Schienen)
Die Bahnbegrenzungen müssen mind. 3 Fuß (90 cm) hoch sein.
Die Zuschauerabsperrung muss 10 Fuß ( 3 mtr) von der Zugstrecke entfernt sein. Die Zuschauerabsperrung
sollte mindestens aus zweistrangigem Seil bestehen. Die Veranstalter werden jedoch gebeten stabilere
Zuschauerabsperrungen, wie zum Beispiel Schneefangzäune etc. zu verwenden.
Je größer die erwartete Zuschauerzahl ist, je wichtiger ist es, sichere Zuschauerabsperrungen zu haben.
Kapitel 20 – Der Wagen
Der WP-Karren muss in der Lage sein 5000 lbs ( 2250kg ) sicher zu tragen.
Der WP-Karren muss 4 Lufträder haben
a.) Alle Reifen müssen die gleiche Größe haben.
b.) Alle Reifen müssen zu Beginn des Pullens den gleichen Reifendruck haben.
c.) Der Reifendruck darf wären einer Gewichtsklasse nicht reguliert werden.
d.) Die Reifen müssen mind. 10 inch( 25 cm) und max 18 inch ( 45cm) hoch sein.
e.) Der Karren darf nicht breiter als 6 Fuß ( 1,82 mtr.) und länger als 8 Fuß ( 2,43 mtr.) sein
Ein Ersatzrad muss auf dem Weigtpulling Areal zu Verfügen stehen.
The Bridle (Das Zaumzeug/Zugseil am Karren)
a.) Das Bridle kann aus Nylonseil oder Tau sein, Kette oder Stahlseil ist nicht erlaubt.
b.) Das Bridle muss eine Länge von 5-6 Fuß (1,5-1,8 m) zwischen der Startlinie und den Einhängpunkt
haben
c.) Das Bridle muss am karren eingehakt/-gehängt werden, nicht angebunden oder angeknotet.
d.) Das Bridle muss eine V-Form haben.
e.) Der Clip zu einhängen der Hunde muss sich frei auf dem Bridle bewegen können.
Ein kleinerer Karren kann für alle Klassen bis 45 lbs ( 20,4 kg) benutzt werden.
Es ist die Entscheidung des Chefrichters ob ein kleinerer Karren notwendig ist.
a.) Sobald das Gewicht auf dem kleinen Karren (incl. Des karrens) genauso hoch oder höher ist als
das Gewicht des größeren Karrens, muss auf den größeren Karren umgestiegen werden.
Der Karren muss am Ende mit einem Seil ausgestattet sein um den Karren zu bremsen und
zurückzuziehen.
Kapitel 21 – Karren (Schiene)
Der Karren muss auf den Außenseiten der Scheinen fahren
Die Plattform des Karren darf nicht mehr als 12 Inch ( 30,4 cm) über die Schienen herausragen.
Der Karren muss mit einem Zugzeug/Bridle ausgestattet sein, welches zwischen 4 und 5 inch
(1,21 und 1,54 cm) von der Front des Karrens bis zum Einhängepunkt entfernt sein muss. Das
Zugzeug/Bridle darf entweder in V-Form oder in einfache, mittige Verbindung sein. Das Zaumzeug/Bridle
muss entweder aus Nylonseil oder Tau sein.
Der Karren muss am Ende mit einem Seil ausgestattet sein um den Karren zu bremsen und
zurückzuziehen.
Der Karren muss mit einer Bremse ausgestattet sein um den Karren vor Zurückrollen zu sichern.
Die Gewichte dürfen nicht über die Ecken des Karrens hinausragen.
Kapitel 22 – Schienensystem
A..) Die Schienen können rund, v-förmig oder flach sein und mit entsprechend angepassten Laufrollen
versehen sein. Das zuziehende Gewicht muss geringer sein, als die maximale Tragfähigkeit der Laufrollen.
B.) Es müssen Vorrichtungen an beiden Enden des Schienenstranges angebracht sein, um den karren zu
stoppen.
C.) Die Schiene müssen zu nivellieren sein
E.) Das Niveau der Schienen darf eine maximale Steigung von 6 Inch (15,2 cm) haben. Das Ziehen sollte
dann bergauf stattfinden sofern es mit Kapitel 23C zulässt.
F.) Die Länge der Schienenstücke muss zwischen mind. 20 und 68 max. Inch ( 50,8 – 172,2 cm) liegen.
G.) Der Zuggrund muss ein Länge mind 25 Fuss ( 7,62 m) ab der Startlinie haben.
Kapitel 23 – Gewicht
A.) Es müssen ausreichend vorab gewogene und stapelbare Gewichte vorgehalten werden.
Bevorzugt werden z.B. Steine, Blöcke, Schienen, oder Hundefuttersäcke etc.
a.)Der UPF empfiehlt ein Stapeln der Gewicht von max. 5 Fuss ( 152 cm) .
b.) Wenn der Veranstalter oder der Chefrichter voraussehen, dass das zu stapelnde Gewicht die Grenze von
5 Fuß überschreitet, dann sollten entweder der Reifendruck der Reifen gesenkt werden oder die Steigung
bei den Schienen erhöht werden.
Kapitel 24 - Das Procedere einer Weigthpullveranstalltung
A.) Jeder Hund muss eine Last innerhalb von 60 Sekunden über eine Distanz von 16 Fuß ( 4,87 m) zwischen
Start- und Ziellinie ziehen. Wenn ein Hund den Zugversuch innerhalb des 60 Sekundenlimits geginnt
darf er den Zugversuch beenden. Sind die 60 Sekunden bei der Beendigung des Zugversuchs überschritten,
wird der Versuch als „No Pull“ (Fehlversuch) gewertet .
a.) Die Zeitmessung eines Zugversuches muss mit einer Stoppuhr durchgeführt werden, die 100stel Sekunden
messen kann Alle erfolgreichen Zeiten werden in 100stel Sekunden angeben
b.) Die Zeit wird genommen wenn der Hundeführer den Hund ruft und/oder wenn der
Hund eindeutige
Anzeichen macht, zu ziehen.
c.) Wenn weder der Hund Anstalten macht, ziehen zu wollen noch der Hundeführer den Hund dazu
auffordert, muss der Richter nach einer Minute die Zeitmessung starten. Der Richter muss dies
Ankündigen.
d.) Richter sollen dem Hundeführer auf Nachfrage die verbleibende Zeit angeben.
Sie können auch Hinweise auf die übrig bleibende Zeit geben.
B.) Der Hund, der als nächster an der Reihe ist, sollte sich in einer extra ausgewiesenen Startbereich
(ondeckcircle) bereithalten. Hundeführer verwirken ihr Recht, der Wagen zu positionieren.
C.) Hundeführer dürfen den Wagen überall auf der Startlinie platzieren. Sobald sie jedoch der Position des Wagens zugestimmt haben, können sie eine umstellen des Wagens nicht mehr verlangen.
Der Hundeführer sollte den Cart-Marshalls vor dem Rückführen des Wagen die gewünschte Startposition mitteilen.
D.) Sobald der Wagen auf der Startlinie in Position gebracht ist kann der Hundeführer nicht mehr um eine Testrollen des Wagens nachfragen.
E.) Während der Hundeführer in der Startzone ist, muss der wagen auf die Startlinie gestellt werden.
F.) Dann bringt der Hundeführer den Hund zwischen die Schienen oder Räder ins Sitz.
a.) Das Zuggeschirr(Bridle) muss genug Spiel haben, dass es flach auf dem Boden liegt. Jedoch soviel Spiel
dass es sich verdrehen oder verhäddern kann.
b.) Der Hund muss mind. eine Sekunde im Sitz verbleiben bevor der Hundeführer den Hund freigeben kann.
c.) Sobald die Hundeführer mehr als eine Armlänge vom Hunde entfernt sind, können sie nicht mehr
zurückgehen und müssen direkt weitergehen und die Ziellinie überschreiten.
d.)Wenn der Hundeführer den Hunde vorher freigibt, muss der Hundeführer auf Anweisung des Richters
wieder neu ansetzen und den Zugversuch neu starten. Sollte in der gleichen Runde ein zweite Verletzung
vorfallen, so wird der Hund disqualifiziert und als Fehlversuch gewertet.
G.) Nach der Freigabe des Hundes sollte sich der Hundeführer direkt und ohne Kommunikation mit dem Hund
zur Ziellinie begeben.
a.) Der Hund darf erst dann beginnen zu pullen, wenn der Hundeführer die Ziellinie erreicht hat.
b.) Wenn der Hundeführer erwägt den Hund anzutreiben, muss er sich hinter der Front des Wagens
positionieren. Erst dann darf er mit dem Hund kommunizieren. Während der Hund angestachelt wird,
darf der Hundeführer weder den Hund noch das Equipment berühren.
c.) Der Hundeführer darf nicht mit dem Hund sprechen solange er die Ziellinie nicht überschritten hat
oder, wenn er die Variante gewählt hat den Hund an zu feuern, darf er dies erst tun, sobald er hinter
den Vorderräder des Wagens steht. Sollte der Hundeführer dennoch mit dem Hund kommunizieren so
wir dieser disqualifiziert und der Pull als Fehlversuch gewertet.
d.) Nach der Freigabe des Hunde darf der Hundeführer solange weder mit dem Hund noch mit Equipment
in Kontakt kommen, bis der Hund den Zugversuch beendet hat. Wenn der Hundeführer den Hund
oder das Equipment berührt, bevor der Richter den Versuch als Pull (erfolgreicher Zugversuch) gibt,
wird der Hund disqualifiziert und der Zugversuch als Fehlversuch gewertet.
e.) Sobald der Hundeführer die Ziellinie überschreitet darf er mit dem Hund kommunizieren.
f.) Sobald der Hundeführer die Ziellinie überschritten hat, darf er werde die Ziellinie zurück überschreiten
oder irgendwelchen Bestandteil des Weigthpullgrundes inklusive der Begrenzungen berühren.
Der Hundeführer darf nur die Begrenzungen hinter der Ziellinie berühren.
H.) Nur ein Hundeführer darf mit dem Hund während des Zugversuches kommunizieren.
a.) Das beinhaltet Handzeichen, rufen oder rhytmisches Klatschen.
b.) Dritte dürfen von Außen auch mit dem Hundeführer kommunizieren, jedoch ohne den Hundenamen zu
nennen oder Führungskommandos zu geben.
I.) Das Weigthpullgewicht muss während des Wettkampf in gleichen Schritten erhöht werden
a.) Als Anfangsgewicht dient der leere Weigthpullwagen.
J.) Der Hundeführer kann bei jedem Wettkampfgewicht seiner Wahl in den Wettkampf einsteigen.
K.) Sobald der Hundeführer am Wettkampf einnimmt, hat er unbegrenzt Möglichkeiten zwischen den
Runden weiterzugeben ohne zu pullen.
a.) Bis zu dem Einhängen des Hundes kann der Hundeführer jederzeit weitergeben.
b.) Hundeführer werden angehalten die Weitergabe (PASSES) unverzüglich anzugeben.
L.) Es wird „Tangle“ gerufen, sobald sich der Hund, der Wagen oder das Equipment verheddern und Gefahr
für den Hund besteht.
a.) Der Hund wird vom Wagen gelöst und die „Verhedderung“ entwirrt. Der Hund wird wieder
angehängt und der Zugversuch fortgesetzt.
b.) Die Zeit wird nicht zurückgesetzt. Sobald „Tangle“ gerufen wird, wird die Uhr angehalten Die Uhr
läuft weiter sobald der Hund wieder eingesetzt und der Hundeführer den Hund ruft oder der Hund
eindeutige Anzeichen macht, zu ziehen.
c.) Der Wagen wird nicht zurückgesetzt es sei denn, er hat sich mit der Abgrenzung verheddert.
Sollte sich der Wagen mit der Begrenzung verheddert haben, so wird er wieder gerade ausgerichtet.
Sollte der Wagen nicht gerade ausgerichtet werden können, ohne ihn rückwärts zu bewegen, so wird
der Wagen wieder auf die Startlinie gestellt.
d.) Einem Hund ist ein Tangle je Runde erlaubt. In zweiter Tangle wird als Fehlversuch gewertet.
e.) Wenn der Tangle mit Vorsatz durch den Hundeführer herbeigeführt wurde, wird dies als
Fehlversuch gewertet.
f.) Wenn der Hunde aus dem Geschirr steigt, stellt das nicht unbedingt einen Tangle dar.
g.) Wenn der Hund versucht den Pullingbereich nach Hinten weg zu verlassen, ist das nur dann ein
Tangle, wenn der Richter glaubt, dass sich der Hund selbst gefährdet.
M.) Wenn das Equipment oder das Geschirr bricht, hat der Hundeführer 60 Sekunden um die notwendigen
Reparaturen durchzuführen. Können die Reparaturen nicht innerhalb von 60 Sekunden durchgeführt
werden, so kann der Hundeführer weitergeben. Wenn der Hundeführer nach der Reparatur den
Zugversuch weiterführen will, wird der Wagen nicht zurückgesetzt. Der Equipmentbruch wird nicht als
„Tangle“ gewertet.
N.) Anhetzen des Hundes ist nicht erlaubt. Das beinhaltet den Gebrauch von Trainigsgeräten, Futter,
Peitschen, Lärmgeräte oder anderen Gerätschaften - vor, während oder nach dem Pullen.
O.) Die Hundeführer nehmen die Leine während des Pullen vom Hund. Der Hunde darf damit jedoch nicht
gehetzt werden, was auch das Schlagen mit der Leine auf den Boden beinhaltet. Keine Leine oder Führer
darf während des Pulls am Hund festgemacht sein.
P.) Hunde dürfen mit flachem Halsband, Kettenhalsband oder ohne Halsband teilnehmen.
Stachelhalsbänder oder jede andere Art von „Trainingshalsbändern“, schließen eine Teilnahme aus.
Q.) Der Hund der als nächster an der Reihe ist, muss sich im ausgewiesenen „On Desk-Bereich“ bis zu seinem
Zugversuch bereit halten. Der danach folgenden Hund sollte sich nahe dem On-Desk-Bereich aufhalten.
R.) Kein Hund, auch kein Zuschauerhund darf sich während des Pulls vor der Startlinie aufhalten.
S.) Der Hund der das meiste Gewicht gezogen hat, wird als der Gewinner der Gewichtsklasse erklärt.
Ziehen mehrere Hunde in einer Klasse das gleiche Gewicht, so ist der Hund der Gewinner, der das Gewicht
in der kürzesten Zeit gezogen hat.
T.) Ein Hundeführer kann eine unbegrenzte Zahl von Hunden in einer Gewichtsklasse führen.
U.) Während des Pulls dürfen die Hunde keine Schuhe, Tapes oder Klebebänder um die Pfoten tragen.
Nur Wasser darf mit den Pfoten der Hunde bis zum Zugversuch in Verbindung kommen.
V.) Hundeführer können um eine 3-Minuten Pause ersuchen, falls sie früher als 3 Minuten nach ihrem letzten
Pull wieder an der Reihe sind.
Kapitel 25 --- Hundeführer mit Behinderungen
A.) Es müssen Vorkehrungen für Hundeführer mit Behinderungen gemacht werden, wie zum Beispiel das
Halten des Hundes während der Hundeführer die Ziellinie überquert. Die entsprechenden Vorkehrungen
werden mit dem Chefrichter bis zum Start der Gewichtsklasse besprochen.
Kapitel 26 -- Beschrwerden/Einsprüche
A.) Alle Beschwerden oder Einsprüche müssen dem Chefrichter zum Zeitpunkt des Auftretens mitgeteilt
werden. Der Chefrichter hat die letzte Entscheidung über alle Vorkommnisse während eines Pulls.
B.) Ein Beschwerde Formular muss von der beschwerdeführenden Partei ausgefüllt werden und wird dem
abschließenden Pull-Report beigefügt.
C.) Alle Beschwerden werden von einem Komitee untersucht, welche dem Vorstand eine Entscheidung über die
Beschwerde mitteilt. Der Vorstand wird dann nötig erscheinende Strafen verhängen.
Kapitel 27 – ALKOHOL
A.) Keinem Teilnehmer oder Offiziellen ist es erlaubt während des Wettkampf alkoholische Getränke
zu sich zu nehmen, das gilt auch für Restalkohol
Kapitel 28-- Drogentests/Dopingtests
A.) Der UPF behält sich des recht vor, stichprobenartige Drogentests durchzuführen. Teilnehmers wird beim
Hundeführertreffen mitgeteilt ob und welche Arten von Drogentests durchgeführt werden.
Kapitel 29 – Novice-Dogs / Anfänger Hunde
A. ) Jeder Hund zwischen dem 9 und 12 Monat ist ein Anfäner(Novice) Hund oder Hunde über 12 Monate, die
nach Meinung des Hundeführers noch nicht über genügend Wettkampf/Trainingserfahrung verfügen.
B.) Ein Novice nimmt in der gleichen Art am Wettkampf teil wie eine regulärer Hund seiner Klasse.
C.) Novice Dogs können sich nicht für die UPF-Nationals plaziern und erhalten keine Punkte dafür.
D.) Novice Dogs werden wie normale Hunde bewertet und ihrer Ergebnisse werden im Schlussbericht
festgehalten, jedoch mit dem Vermerk „Novice-Dog“.
E.) Novizen sind Zusatzzugversuche an der Leine erlaubt. Die Anzahl der Zusatzzugversuche liegt im Ermessen
des Chefrichters.
F.) Nur die Zugversuche unter regulären Bedingungen eines normalen Hundes werden in den Bewertungsbögen
notiert. Zugversuche bei denen UPF-Regeln verletzt werden, werden nicht gewertet.
Kapitel 30 – UPF-Rekorde
a.) UPF-Rekorde können nur auf UPF-Meisterschaften erzielt werden.
b.) Schienen-Rekorde können nur auf Schienensystemen mit mind. Steigung von 3 Inch stattfinden.
Kapitel 31- Mitgliedschaft
A.) Die UPF hat keine generelle Mitgliedschaft
Kapitel 32 – Veränderung des Regelwerkes
A.) Das Regelwerk kann mit der Mehrheit der Mitgliederversammlung geändert werden, solange es
nicht anders dargelegt wird.
B.) Die einfache Mehrheit sind mehr als die Hälfte der Board-Mitglieder.
C.) Alle Regeländerung beginnen mit dem Start der nächsten Saison.
D.) Alle notwendig erscheinenden Regeländerungen während der laufenden Saison bedürfen einer 2/3 Mehrheit des UPF-Board of Directors.
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